FRAGEN UND ANTWORTEN

Benötige ich/mein Angehöriger zwingend einen Pflegegrad?

Nein, unsere Leistungen können selbstverständlich auch von Privatzahlern in Anspruch genommen werden.

Wie oft und wie lang findet die Betreuung/Entlastung statt?

Das hängt ganz von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab.

Wir empfehlen mindestens einen Einsatz pro Woche mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten.

In unserem Erstgespräch besprechen wir Ihre Wünsche und Vorstellungen und erstellen gemeinsam ein individuelles Angebot für Sie.

Muss ich mich immer wieder an neue Leute gewöhnen, die zu mir nach Hause kommen?

Nein, regulär ist jede Betreuungskraft für „ihre“ Kunden verantwortlich. Sollte es jedoch aufgrund von personellen Ausfällen nötig sein, so schicken wir Ihnen gegebenenfalls einen Ersatz. Das würden wir jedoch vorher mit Ihnen absprechen. Uns ist wichtig, dass ein gegenseitiges Vertrauen entsteht und Sie unsere Leistungen als Hilfe empfinden.

Wie funktioniert die Bezahlung?

Da wir bei allen Pflegekassen in Sachsen ein anerkannter Anbieter sind, können wir auch direkt mit diesen abrechnen.

Für einen Pflegegrad 1 beispielsweise stehen Ihnen im Monat 125€ (unabhängig von eventuell in Anspruch genommenen Pflegeleistungen) zur Verfügung. Sollten Sie mehr Leistungen benötigen, dann würden wir Ihnen die Differenz privat in Rechnung stellen. Außerdem gibt es noch weitere Möglichkeiten, dass Budget für unsere Dienstleistungen zu erhöhen. So können wir z.B. auch über die Verhinderungspflege abrechnen. Hierfür beraten wir Sie natürlich gern.

Was kostet … ?

1 Stunde Entlastungsleistungen kosten 39,50 €
1 Stunde Betreuungsleistungen kosten 39,50 €

Es kommen keine weiteren Kosten wie Anfahrpauschalen oder Mehrwertsteuer dazu. 

Was ist, wenn ich im Krankenhaus bin, Besuch habe oder aus anderen Gründen die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht in Anspruch nehmen kann?

Das stellt auch kein Problem dar. Sie können Ihren Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei stornieren.

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